Notstandsgesetze

Notstandsgesetze
Geltungsbereich: Deutsches Reich in den Grenzen von Mai 1938 Geltungsdauer: bis 20.04.2027

§1

Alle aktiven und ehemaligen Richter der BRD sind unverzüglich zu verhaften und einzusperren. Ihr gesamter Besitz ist zu beschlagnahmen und für das Wohl des deutschen Volkes zu verwenden. Die Richter der BRD haben ohne Bestallungsurkunde des deutschen Reiches illegal Rechtsgeschäfte getätigt. Alle Gefängnisinsassen der BRD sind dafür sofort zu entlassen und zu belehren, dass sie bei erneuter Straffälligkeit nach den Gesetzen des Deutschen Reiches bis 1945 verurteilt werden würden.

§2

Alle Bedienstete der BRD haben ab sofort dem Schutz des deutschen Volkes zu dienen. Darunter zählen Polizei, Geheimdienste, Bundeswehr, Lehrer und Finanzbedienstete. Wer weiterhin den Anweisungen der Besatzerschergen der BRD folgt und gegen das Wohl des Deutschen Volkes handelt, begeht Hochverrat am Deutschen Volk und kann von jedem Beschützer des Deutschen Volkes nach Standrecht erschossen oder gehängt werden.

§3

Alle Pensionszahlungen an ehemalige Politiker des Bundestages und der Länderparlamente sind unverzüglich einzustellen, deren komplettes Eigentum zu beschlagnahmen und alle ehemaligen Politiker bis 2020 sind in Arbeitslagern zu konzentrieren. Es muss im gesamten Land der Müll eingesammelt werden und die Wälder sind aufzuräumen.

§4

Alle Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und die Führungskräfte im Finanzamt sind sofort zu verhaften und in Arbeitslager zu konzentrieren. Deren Gesamtes Eigentum ist sofort zu beschlagnahmen und für das Wohl des Deutschen Volkes zu verwenden.

§5

Alle Zahlungen ins Ausland oder an die EU sind sofort einzustellen. Wer dem zu wieder handelt begeht Plünderung in besetzten Gebieten nach HLKO, was mit dem Tode zu bestrafen ist.

error: Content is protected !!